Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der BÄKO Thüringen eG

Anderslautenden Einkaufs-, Liefer- oder Verkaufsbedinungen von Kunden und Lieferanten wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Es gelten bei allen Ein- und Verkäufen mit der BÄKO Thüringen eG ausschließlich deren AGB!
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der BÄKO Thüringen eG, Bäcker- und Konditorengenossenschaft99098 Erfurt OT Vieselbach Gewerbestraße 3 (im Text BÄKO genannt)
I. Allgemeines
1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle zukünftigen Lieferungen und Leistungen der BÄKO, falls keine abweichenden Sonderbedingungen vereinbart worden sind. Ältere, anderslautende AGB verlieren hiermit ihre Gültigkeit.
2. Bedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn die BÄKO ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Abweichungen von diesen AGB bedürfen unserer ausdrücklichen Anerkennung in Textform.
3. Die Unwirksamkeit einzelner dieser Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. Das gleiche gilt, wenn einzelne Bedingungen nicht Vertragsbestandteil werden.
4. Der Kunde wird davon in Kenntnis gesetzt, dass die BÄKO Daten - soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 28 BDSG) zulässig - EDV-mäßig speichert und verarbeitet.
II. Angebot und Auftragsannahme
1. Angebote der BÄKO sind freibleibend. Bestellungen des Kunden sind für die BÄKO nur verbindlich, soweit die BÄKO sie bestätigt, ihnen durch Lieferung oder Leistungserbringungen nachkommt oder die BÄKO nicht innerhalb von 10 Werktagen dem Vertragsabschluss widerspricht. Abweichend von II. 1. Satz 1 bedarf es bei Investitionsgütern, die keine geringwertigen Wirtschaftsgüter im Sinne der jeweils geltenden steuerlichen Vorschriften sind, einer ausdrücklichen Vertragsannahme durch die BÄKO.
2. Die durch die BÄKO z.B. in Prospekten, Katalogen, Homepage, Rundschreiben oder den zum Angebot gehörenden Unterlagen unterbreiteten Leistungsbeschreibungen der Produkte sind nur verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die BÄKO übernimmt im Zweifel keine Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit einer Sache. Im Zweifel sind nur ausdrückliche Erklärungen der BÄKO über die Übernahme einer Garantie in Textform maßgeblich.
3. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich die BÄKO Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt insbesondere für solche Unterlagen in Schrift- oder Textform, die als "vertraulich" bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen Zustimmung in Textform.
4. Alle Aufträge werden unter dem Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeiten angenommen. Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Streik, Straßenblockaden oder vergleichbare Umstände - auch bei Vorlieferanten der BÄKO - unmöglich oder übermäßig erschwert, so ist die BÄKO berechtigt, ohne Schadensersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.
III. Preise und Berechnung
1. Die Aufträge werden zu den am Tag der Auftragserteilung gültigen Preisen ausgeführt. Tritt zwischen Geschäftsabschluss und Lieferung eine wesentliche Änderung bestimmter Kostenfaktoren - Löhne, Packmaterial, Fracht, Zoll-, Steuererhöhungen - ein, so kann die BÄKO den vereinbarten Preis entsprechend dem Einfluss der maßgebenden Kostenfaktoren in angemessenem Umfang anpassen.
2. Die Preise verstehen sich ohne Umsatzsteuer.
3. Verpackungskosten, Leih- und Pfandberechnungen für Verpackungsmaterial und Transportmittel (z.B. Rollbehälter, Paletten, Container, Kästen, Flaschen und andere Behältnisse) gehen zu Lasten des Kunden.
IV. Verpackung, Versicherung und Versand
1. Die Lieferungen erfolgen im Rahmen der normalen Liefertouren und üblichen Geschäftszeit frei Haus. Bei einem Warenwert unter € 250,- ist die BÄKO berechtigt, vom Kunden eine Frachtkostenpauschale zu erheben.
2. Leihverpackungen und Transportmittel sind - soweit nicht anders vereinbart - vom Kunden unverzüglich in einwandfreiem Zustand frachtfrei zurückzugeben. Sie dürfen nicht mit anderen Waren gefüllt oder anderweitig verwendet werden. Bei verspäteter Rückgabe behält sich die BÄKO vor, die ihr entstehenden Kosten und Mieten dem Kunden in Rechnung zu stellen.
3. Transportversicherungen werden nur auf Verlangen und auf Kosten des Kunden abgeschlossen.